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Aktuelle Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts (2023)

Es geht schon wieder los: Kaum ein Jahr ist vergangen, da haben uns Schützen „DIE GRÜNEN“ die sportliche Existenzberechtigung abgesprochen. Diesmal fordert die SPD-Innenministerin Faeser, der ihrerseits eine bedenkliche Nähe zur linksextremistischen „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“, einer Vereinigung vom Verfassungsschutz beobachtet wird, nachgesagt wird, einen enteignungsgleichen Eingriff in die Grundrechte von knapp 1.4 Mio im DSB organisierten Sportschützen in Form einer weiteren Waffenrechtsverschärfung. Nur zur Erinnerung: Der DSB ist der fünftstärkste Sportverband in Deutschland (Stand: 1. Oktober 2021).

Was war passiert? Bei der übrigens auffällig ausführlich live medial begleiteten Razzia gegen sogenannte Reichsbürger im Dezember 2022, wurden laut Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf ein Schreiben des Bundesinnenministeriums an den Innenausschuss im Bundestag, mindestens zehn illegale Schusswaffen sichergestellt. 
Die Bundesanwaltschaft hat 25 Verdächtige von insgesamt 54 Beschuldigten vorläufig festnehmen lassen. Dabei wurden Waffen gefunden, darunter Schwerter, Armbrüste und Schusswaffen. „Außerdem soll einer der Beschuldigten als gewerblicher Waffenhändler Zugang zu weiteren Waffen gehabt haben. Den 54 Beschuldigten würden aufgrund von Auszügen aus dem Nationalen Waffenregister derzeit 94 legale Waffen zugeordnet, schrieb das Ministerium weiter. Für den beschuldigten Waffenhändler existierten 63 Einträge in dem Register, davon 20 privat und mutmaßlich 43 gewerblich.“ (Quelle: „Die Zeit“ vom 16.12.2022)

Das war’s. Mehr ist nicht: 54 Beschuldigte in einem Strafverfahren, davon ein Waffenhändler, besitzen insgesamt 94 legale und 10 illegale Waffen. Bezug zum Schützensport? Keiner!

Dies ist aber neuerlicher Anlass, übrigens weit vor Abschluss eines Strafverfahrens, in dem über die Tat eventuell zu Gericht gesessen und über Schuld der Beschuldigten entschieden wird, einen neuen Angriff auf die Sportschützen zu unternehmen, mit natürlich nicht stichhaltigen Argumenten. Die Unschuldsvermutung der zur Begründung herangezogenen mutmaßlichen Täter spielt also für die Initiatoren des Gesetzesvorhabens bei ihrem Vorhaben keine Rolle, ebensowenig wie der Koalitionsvertrag oder die wissenschaftliche Auswertung der letzten Gesetzesverschärfung. Als weitere Pauschal-Begründung für  die politisch-ideologischen Verbotsphantasien dienen ohnehin immer wieder die gleichen Scheinargunente (Idar-Oberstein, Kusel etc.). 

Wenn man berücksichtigt, dass der immer wieder zitierte bedauerliche Vorfall aus Idar-Oberstein von einem Täter begangen wurde, der illegal Waffen besaß, muss man sich wirklich wundern, mit welcher Chuzpe dieser Vorfall immer wieder als Grund für Waffenrechtsverschärfungen herangezogen wird. Dieser Täter bewegte sich außerhalb des Waffenrechts und hat mit legalem Waffenbesitz rein gar nichts zu tun. Auch der Winnenden-Täter war kein Legalwaffenbesitzer, im Gegensatz zum Hanau-Täter, der allerdings nach dem Ergebnis eines im Ermittlungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachtens an paranoider Schizophrenie litt. Es handelt sich dabei um mantraartig herangezogene Beispiele, die rein gar nichts mit dem Schützensport und Legalwaffenbesitz tun haben und einen Fall, bei dem die Voraussetzungen für den legalen Waffenbesitz durch psychische Krankheit, von den Behörden leider unerkannt, weggefallen sind, so dass diese „Beispiele“ für einen Waffenmissbrauch rein gar nichts mit dem legalen Besitz von Waffen durch Sportschützen und Jägern zu tun haben. 

Auch bei der schrecklichen Tat von Kusel handelte es sich um illegalen Waffenbesitz, da dem Haupttäter bereits weit vor der Tat der Jagdschein und damit die Berechtigung zum legalen Waffenbesitz entzogen worden war. 
Die angeblichen Gründe, die eine geforderte Verschärfung des Waffenrechts rechtfertigen würden, existieren also nicht. Ein Zusammenhang mit dem Schützensport besteht nicht.
Ob man im Innenministerium schon an einer Kampagne nach einem Verbot des Besitzes von Hieb- und Stichwaffen, also auch Küchenmessern, auch für nicht psychisch Kranke (Würzburg, Dresden, Herzogenrath, Seubersdorf, Illerkirchberg und ganz aktuell Brockstedt) arbeitet, ist nicht bekannt, ebenso wenig, wie ob angesichts des Halle-Täters, der seine Waffen aus Baumarktmaterial und mit dem 3D-Drucker hergestellt haben soll, ein Gesetzentwurf über ein Verbot des Verkaufs gefährlicher Gegenstände in Baumärkten oder über den Besitz eines 3D-Druckers geplant ist. 

Wenn den politischen Akteuren einmal der Unterschied zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz klar gemacht werden könnte, wird man feststellen, dass allgemeine Einigkeit darüber besteht, dass illegaler Waffenbesitz verboten ist und auch bleiben soll. Somit könnten sich die politischen Entscheidungsträger anderen Formen der Gewalt widmen, wie beispielsweise der an Silvester in Berlin gezeigten oder den sog. Messerangriffen, deren Zahl sich laut polizeilicher Kriminalstatistik zwischen dem zweiten Halbjahr 2021 und dem ersten Halbjahr 2022 von im Bereich der Bundespolizei mehr als verdoppelt. Diesen Tätern mit Entschlossenheit das zerstörerische Handwerk zu legen, wäre dringliche Aufgabe der gewählten Volksvertreter, anstelle ca. 1,4 Mio. Sportschützen, die in ihren gemeinnützigen Vereinen einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten, in regelmäßig wiederkehrenden Turnus Grundrechte beschneiden zu wollen.

Wie stehen die Chancen für die Innenministerin, ihr Vorhaben durchzudrücken? 

Klar ist, dass „DIE GRÜNEN“ sicher nicht auf Seiten der Schützen stehen und ihr politisches Gewicht gegen einen Verbotsvorschlag einbringen. Auf die letztjährige Konversation hierüber und vor allem zum Parteiprogramm dieser Partei wird verwiesen.

Bleibt zu hoffen, dass die FDP Wort hält und sich gegen dieses Vorhaben stemmt. Auf Ihrer Internetseite bringt sie dies klar und unmissverständlich zum Ausdruck. Hieran wird sie sich messen lassen müssen.
Sinnvollerweise fordert die FDP übrigens eine getrennte Erfassung von Straftaten, begangen mit legalen Waffen und illegalen Waffen, was absolut notwendig wäre, da nur dann eine tatsächliche Relevanz legaler Waffen an Straftaten erkennbar wird.  

(Dass eine solche Erfassung für die Gesetzesinitiatoren nicht die gewünschten Ergebnisse bringen wird, liegt klar auf der Hand und zeigt exemplarisch ein Scheitern der Grünen-Abgeordneten Katharina Schulze in den Jahren 2018 und 2019 (der Link ist sehr lesenswert!).)

Von Seiten der CSU wird der Bayerische Innenminister Herrmann zitiert, der dem Vorhaben überwiegend kritisch gegenüber steht.   

Was können wir tun? 

Wer sich nicht nur auf die dokumentierte Ablehnung der FDP und der CSU verlassen will, sollte auf keinen Fall passiv sein und wie das Kaninchen vor der Schlage sitzen. Dies ist keine Option. Wir machen auf die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft im VDB aufmerksam (www.fight4right.de). Dort wird fachlich fundierte und qualifizierte Lobbyarbeit betrieben. 

Besonders lohnend ist die Teilnahme an einer aktuellen Briefaktion unter www.briefgenerator.de. Wenn die Adressaten sprichwörtlich in Post ertrinken, könnte ihnen das Ausmaß des Unmuts über das geplante Verbotsgesetz voluminös vor Augen geführt werden.

Auch besteht die Möglichkeit, sich einer Online-Petition anzuschließen.

ALSO MITMACHEN!

Und natürlich „laut sein“, Gespräche führen etc.


UDPATE 18.01.2023: Der VDB hat folgendes mitgeteilt:

"seit Freitag, 08:00 Uhr ist der Briefgenerator aktiv. Bis jetzt (Dienstag, 18:00 Uhr) konnten bereits 89.775 Briefe generiert werden. 53.444 Unterschriften haben wir mit unserer Petition bereits gesammelt.  4388 neue Fördermitglieder haben wir gewonnen. 
 
 Ein voller Erfolg bisher, aber da geht noch was ..."

Es tut sich was...

Erfreulicherweise stößt das SPD-Vorhaben nach einer weiteren Verschärfung angesichts dessen augenscheinlicher Unbegründetheit diesmal schnell auf politischen Widerstand, nicht nur innerhalb der Regierungskoalition, sondern auch im Bayerischen Landtag. Vielen Dank für die positive Nachricht an unser Mitglied, MdL Norbert Dünkel.

Nachricht Norbert Dünkel, MdL, vom 03.02.2023
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