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Unesco Kulturerbe in Gefahr durch Wahlprogramm "Bündnis 90/Die Grünen"

Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine Zusammenstellung bedeutender immaterieller Kulturgüter in der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufstellung erfolgte ab 2013 in Umsetzung des 2006 in Kraft getretenen UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. "Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Dieser Schritt ist eine Wertschätzung und Anerkennung überlieferten Wissens und Könnens. Unter dem Motto „Wissen. Können. Weitergeben“ setzt Deutschland das Übereinkommen mit verschiedenen Aktivitäten um. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern." (Quelle: unesco.deIm Jahr 2015 wurde das deutsche Schützenwesen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Das aktuellen Wahlprogramm zur Bundestagswahl der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" bedroht dieses Kulturerbe existentiell obwohl bereits ein entsprechender Vorstoß im Jahr 2016 scheiterte. Sehr bemerkens- und lesenswert in diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme des Oberstaatsanwaltes Rainer Hofius aus Koblenz für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages in öffentlicher Anhörung vom 28. November 2016 zum damaligen Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit“ (18/967).  


Ohne rechtliche Grundlage, ohne faktische Begründung: "Bündnis 90/Die Grünen" fordern Waffenverbot für Sportschützen

Anlässlich der Verabschiedung des neuen Parteiprogramms der Partei „Bündnis 90/Die Grünen" innerhalb dessen ein generelles Verbot des Besitzers privater Schusswaffen mit Ausnahme von Jägern gefordert wird, haben wir uns am 07.01.2021 mit dem beigefügten Schreiben an die Parteiführung der Partei „Bündnis 90/die Grünen“ gewandt, ebenso wie an die Parteiführung der CSU. Im Folgenden möchten wir den aktuellen Schriftwechsel veröffentlichen, damit sich jeder eine eigene Meinung zu diesem Thema bilden kann. Dringen "Die Grünen" mit Ihrer Forderung (nach der kommenden Bundestagswahl) durch, bedeutet dies nicht weniger als das Ende des Schützensports und eine Enteignung der Schützen. 

Die Antwort der Partei „Bündnis 90/Die Grünen" kam am 20.01.2021 erstaunlich schnell, war aber ernüchternd und in der Sache sehr unbefriedigend, so dass wir am 21.01.2021 nochmals nachgehakt haben, da die Partei „Bündnis 90/Die Grünen" schlicht nicht in der Lage ist, die von ihr aufgestellte Forderung mit Fakten zu begründen. Genannten Argumente sind lediglich klientelbefriedigender Populismus und entbehren jedweder wissenschaftlicher Grundlage. "Die Polizeiliche Kriminalstatistik wies für das Jahr 2019 insgesamt ca. 5,4 Mio. Straftaten aus. Mit 0,2 % ist der Anteil der hierunter erfassten Straftaten mit Schusswaffenverwendung ähnlich gering wie im Vorjahr." (Quelle: Bundeskriminalamt, Bundes­lage­bild Waffen­krimi­nalität 2019). Herauf haben wir nochmals hingewiesen. Eine Reaktion erfolgte mangels argumentativ verwertbarer Fakten naturgemäß nicht mehr. Umso ärgerlicher ist es, dass die Partei "Bündnis 90/Die Grünen" grundlos und aus rein ideologisch motiviertem Populismus heraus 1,4 Millionen im Deutschen Schützenbund organisierte Sportschützen pauschaliert unter Generalverdacht stellt und ohne wissenschaftliche Grundlage suggeriert, Sportschützen seien mangels Verfassungstreue eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Man kann dies durchaus auch als beleidigend empfinden, vor allem vor dem Hintergrund, dass ein Grünen-Vorstand namens Jeff Kwasi Klein in Berlin-Mitte Schwarze zur Formierung „robuster Communitys“ aufrief, „um nicht mehr die Polizei rufen zu müssen“. Aufstände und Plünderungen seien legitimer Widerstand gegen „rassistische Institutionen“ (Quelle: www.welt.de vom 01.03.2021).  Wie kann man als Parteivertreter das Gewaltmonopol des Staates deutlicher in Frage stellen und wie verträgt sich diese politische Einstellung eines Parteifunktionärs mit unserer freiheitlich-demokratischen-Grundordnung? Für uns mindestens genauso ärgerlich aber ist, dass durch Forderung nach einem Waffenverbot für Sportschützen die Gefahr der Enteignung und der Beschränkung der Grundrechte aus Art. 2 GG für 1,4 Millionen Sportschützen droht, rein aus Parteiideologie heraus, und vor allem, ohne sich einer argumentativen Auseinandersetzung hierüber zu stellen, wie es scheint, aus reiner Arroganz heraus. Wer allerdings fordert, gasgefüllte Luftballons zu verbieten, dem ist alles zuzutrauen. 

Inzwischen die die Partei "Bündnis 90/Die Grünen" ihre Forderung nach dem Verbot privaten Waffenbesitzes unter der Überschrift "Vor Terrorismus schützen" auch in ihr aktuelles WAHLPROGRAMM für die BUNDESTAGSWAHL 2021 übernommen. (Was dieses Wahlprogramm für Deutschland als Land und jeden Bürger als Individuum bedeutet, kann man gut zusammengefasst in einem Artikel der NZZ "Mit Quoten und Verboten in ein neues Deutschland: Warum die Grünen alles Mögliche sind, aber nicht liberal" nachlesen.)  

Den exakten Wortlaut der Konversation finden Sie wie folgt:

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