Königlich privilegiert...
In Bayern gibt es 210 königlich privilegierte Schützengesellschaften.
Bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahre 1900 konnten in Bayern Vereine die Rechtsfähigkeit entweder aufgrund des Gesetzes vom 29. April 1869 betreffend die privatrechtliche Stellung von Vereinen durch Anerkennung ihrer Satzung seitens des Bezirksgerichts (anerkannte Vereine) oder durch landesherrliche Verleihung (privilegierte Vereine) erwerben.
Am 25. August 1868 hat König Ludwig II. von Bayern "In Erwägung, dass die allgemeine bayerische Schützenordnung vom 21. Juli 1796 der gegenwärtigen Ausbildung des Schützenwesens nicht mehr entspricht", eine "Allgemeine Schützenordnung für das Königreich Bayern" erlassen. Zweck und Organisation der Schützengesellschaften wurden damit den damaligen Verhältnissen angepasst.
Im Regierungsblatt für das Königreich Bayern vom 12. September 1868 wurde dann eine neue Schützenordnung für Bayern unter dem Datum 25. August 1868 und mit der Unterschrift von König Ludwig II von Bayern abgedruckt. Schützengesellschaften gab die königliche Verordnung (Allgemeine Schützenordnung) die Möglichkeit, die Rechtsstellung eines privilegierten Vereins durch Anerkennung der Allgemeinen Schützenordnung als Statut zu erhalten, wovon unsere "Altvorderen" Gebrauch gemacht haben. Seither sind wir königlich privilegiert!